Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung
– Wahlbekanntmachung – 13.01.2025
Sehr geehrte Genossenschaftsmitglieder,
entsprechend der Satzung und der Wahlordnung der Genossenschaft – Wohnungsverein Dessau eG – endet das Mandat der Vertreter zur Vertreterversammlung im Jahr 2025. Es wählen die Mitglieder der Genossenschaft eine Anzahl von Vertretern, die in der Vertreterversammlung die Meinung aller Mitglieder zu Gehör bringen. Oberstes Organ unserer Genossenschaft ist die Vertreterversammlung. Sie wählt den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und kontrolliert die Geschäfte.
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Die Vertreterwahl 2025 wird in Form der Briefwahl am 15. April 2025 durchgeführt.
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Die für die einzelnen Wahlbezirke aufgestellten Wählerlisten liegen in der Zeit vom 20. Januar bis 31. Januar 2025 in unserer Geschäftsstelle, Agnesstraße 11, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsichtnahme aus.
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Eventuelle Einwände gegen diese Listen sind dem Wahlvorstand spätestens bis zum 07. Februar 2025 einzureichen.
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In den Wählerlisten der Genossenschaft sind die Mitglieder aufgeführt, welche wählen dürfen. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Genossenschaft. Das gilt nicht, wenn ein Ausschlussverfahren läuft und der Ausschließungsbeschluss an das Mitglied abgesandt worden ist (§ 3 der Wahlordnung, § 11 Abs. 3 der Satzung).
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Jedes Mitglied der Genossenschaft hat bei der Vertreterwahl eine Stimme.
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Wählbar ist jede natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person, die vor der Wahl als Mitglied in der Liste der Mitglieder eingetragen war und zur Zeit der Wahl nicht dem Aufsichtsrat oder dem Vorstand angehört (§ 4 der Wahlordnung).
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Mitglieder, die nicht in Dessau wohnen, werde dem Wahlbezirk 7 zugeordnet. Mitglieder, die in Dessau wohnen, aber keine Wohnung der Genossenschaft nutzen, werden dem Wahlbezirk 6 zugeordnet.
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Entsprechend der Wahlordnung § 7 Abs. 1 kann der Wahlvorstand und jedes Mitglied Kandidaten zur Wahl als Vertreter vorschlagen. Der Vorschlag muss den Namen, Vornamen sowie die Anschrift des vorgeschlagenen Mitgliedes angeben. Dem Vorschlag ist eine Erklärung des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung für den betreffenden Wahlbezirk einverstanden ist.
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Die Wahlvorschläge, versehen mit Name, Vorname und Anschrift des Vorgeschlagenen, können in der Zeit vom 20. Januar 2025 bis 07. Februar 2025 an den Wahlvorstand eingereicht werden.
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Die endgültigen Wahlvorschläge liegen in der Zeit vom 17. Februar 2025 bis 28. Februar 2025 zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle der Genossenschaft aus.
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Einsprüche gegen die Wahlvorschläge können bis zum 07. März 2025 geltend gemacht werden.
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Die Unterlagen zur Durchführung der Briefwahl werden ab 17. März 2025 an die Mitglieder verschickt.
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Der Stimmzettel mit einem entsprechenden Briefumschlag ist bis zum 14. April 2025 an die Geschäftsstelle der Genossenschaft zu senden oder im Hausbriefkasten einzuwerfen.
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Die Wahlhandlung wird am 15. April 2025 in der Geschäftsstelle der Genossenschaft durchgeführt.
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Die Vertreterversammlung, als wichtigstes Organ der Genossenschaft, entscheidet über die Grundsätze der Geschäftspolitik.
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch.
Mit freundlichem Gruß
Siebert
Vorsitzender des Wahlvorstandes