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Mitglieder werben Mitglieder – durch Empfehlungen die Nachbarschaft mitbestimmen.
Als Dank für die erfolgreiche Vermittlung eines neuen Mitglieds erhalten sowohl der Werbende als auch das geworbene Mitglied eine Mietgutschrift in Höhe von jeweils 100,00 €.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Gutschrift erfüllt sein:
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Das werbende Mitglied muss auch Wohnungsnutzer der Genossenschaft WVD eG sein.
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Das geworbene Mitglied tritt neu in die Genossenschaft ein und ist nicht bereits Bestandsmieter.
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Das geworbene Mitglied muss die Mitgliedschaft und einen Dauernutzungsvertrag zu den üblichen Bedingungen und auf Grundlage der Satzung der WVD eG abschließen.
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Dieses Formular muss spätestens zum Termin des Vertragsabschlusses für das neue Mitglied vorliegen.
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Die Mietgutschrift erfolgt 3 Monate nach Vertragsbeginn und unter der Voraussetzung, dass die Zahlungsverpflichtungen des neuen Mitglieds eingehalten werden.